Anschriften- oder Namensänderung durch Umzug oder Heirat (kein Halterwechsel)
Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises kann nach einer Heirat, Scheidung oder nach einem Umzug Ihre Fahrzeugdokumente entsprechend ändern.
Bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises können Sie die Anschriftenänderung online durchführen. Folgen Sie dazu bitte einem der unten stehenden Links.
Die Anschriftenänderung kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt werden.
Details
Dokumente
Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) - nur bei Namensänderung
Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original
bei Einzelfirmen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen zusätzlich:
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Vereinen zusätzlich:
Auszug aus dem Vereinsregister
Briefkopf des Vereins mit dessen Anschrift
Personalausweis der vertretungsberechtigten Person im Original
bei Erledigung durch Dritte:
zusätzlich Vollmacht
Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
alternativ: Reisepass beziehungsweise Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung jeweils im Original
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):