Anschriften- oder Namensänderung durch Umzug oder Heirat (kein Halterwechsel)
Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises kann nach einer Heirat, Scheidung oder nach einem Umzug Ihre Fahrzeugdokumente entsprechend ändern.
Bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises können Sie die Anschriftenänderung online durchführen. Folgen Sie dazu bitte einem der unten stehenden Links.
Die Anschriftenänderung kann auch bei den Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt werden.
Personalausweise beider Erziehungsberechtigten im Original
HINWEIS zum Identitätsnachweis:
Außer bei bevollmächtigten Personen (Erledigung durch Dritte) kann der Identitätsnachweis auch wie folgt erbracht werden:
Kopie mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
Reisepass mit Meldebescheinigung im Original
Pass mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Reisepass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Meldebescheinigung im Original
Kopie vom Pass mit dem Hinweis „Nur zur Verwendung bei der Fahrzeugzulassung“ mit Datum und originaler Unterschrift der vertretungsberechtigten Person mit Aufenthaltstitel oder Meldebescheinigung im Original
Gebühren
Je nach Aufwand (Anzahl erforderlicher Einzelpositionen) entsprechend den Kostensätzen des Bundes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):