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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Gewässernutzung an und auf Sieg und Agger

Beschreibung

Wer die Natur um Sieg und Agger vom Wasser aus genießen möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen mit Kanu, Ruder- oder Schlauchboot tun. Da an den Ufern und im Wasser viele selten gewordene Pflanzen und Tiere leben, sind die Flüsse und die sie umgebende Natur in hohem Maße schützenswert.

Um ein möglichst reibungsloses Mit- und Nebeneinander von Natur und Mensch zu gewährleisten, gibt es deshalb Regeln für den Umgang mit der Natur an Sieg und Agger. Die Regeln für den Wassersport finden Sie hier oder in den betreffenden Landschaftsplänen beziehungsweise -verordnungen der jeweiligen Naturschutzgebiete.

Bootsanlagestellen an Sieg und Agger sind mit Schildern gekennzeichnet. 

Im Allgemeinen ist es verboten, in der Sieg und in der Agger zu baden, zu tauchen sowie Eisflächen zu betreten oder zu befahren. Hiervon ausgenommen sind die „Gewässernahen Erholungsbereiche“. Baden ist in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird daher vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

In den „Gewässernahen Erholungsbereichen“ sind das Grillen, offenes Feuer, Zelten und laute Musik verboten.

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