Übernahme von Katastervermessungen in das Liegenschaftskataster
Durch Übernahme von Veränderungen wird das Liegenschaftskataster ständig aktualisiert. Somit wird gewährleistet, dass sowohl die Darstellung, als auch die Beschreibung der Liegenschaften immer dem neuesten Stand entspricht.Änderungen an Flurstücksgrenzen, Gebäudebestand und an der Nutzung werden durch Katastervermessungen bzw. durch örtliche Begehung ermittelt. Zu den Katastervermessungen zählen:
Zudem werden Veränderungen übernommen, die von den Grundbuchämter (z.B. bei einem Eigentumswechsel) und den Finanzämter (Bodenschätzung) eingereicht werden.
Ansprechpartner
Herr Franz-Josef Wielpütz
Tel.: (02241) 13 2856
E-Mail: franz-josef.wielpuetz@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 4.28
Tel.: (02241) 13 2856
E-Mail: franz-josef.wielpuetz@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 4.28