Erziehungsberatung - Vereinbarung zwischen der Stadt Lohmar und dem Rhein-Sieg-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Lohmar und der Rhein-Sieg-Kreis haben gem. §§ 23 ff Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Erziehungsberatung abgeschlossen.
Diese Vereinbarung ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1993.
Zur öffentlichen Bekanntmachung wird die Vereinbarung am Haupteingang des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie in der Nebenstelle in Rheinbach, Aachener Straße 16, in der Zeit vom 25.05.2009 bis 01.06.2009 öffentlich ausgehangen und kann dort eingesehen werden.
Zudem erfolgte die Veröffentlichung der Vereinbarung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 11.05.2009, Nr. 19/09.
gez. Kühn
Landrat