Bürgerservice in der Kreisverwaltung
Dienstleistungen der Nebenstelle Rheinbach
- Abgabe von Verpflichtungserklärungen (bisher lediglich an 2 Sprechtagen pro Woche möglich)
- Annahme, Vorprüfung und Weiterleitung von Unterlagen auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung für EU - Bürger
- Abgabe von Führerscheinen bei Verhängung eines vorübergehenden Fahrverbotes
- Ausstellen von Handwerker - Parkausweisen
- Angelegenheiten des Versorgungsamtes
- Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen sowie Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) - Regelung für Einwohner der linksrheinischen Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg)
- Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Verlängerung von Jagdscheinen für das Ordnungsamt
- Katasterauskunft
- Barkasse
- Anbringen und Fristüberwachung von Aushängen
- Reitangelegenheiten/Verkauf von Reitplaketten für das Amt für Natur- und Landschaftsschutz
- Verkauf von Landschaftsplänen in Papierform
- Verkauf von Streuobstgläsern
- Verkauf div. Literatur und Karten
- Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Hochschule Bonn-Rhein/Sieg in der Hochschul- und Kreisbibliothek in Rheinbach
- allgemeine Auskünfte, Anforderung von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen
- Vorbeglaubigungen für die Erteilung von Apostillen
- Beglaubigungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nebenstelle Rheinbach stehen für die Erbringung der genannten Dienstleistungen zu nachfolgend beschriebenen Zeiten zur Verfügung:
mo 08.00 - 17.00 Uhr
di - do 08.00 - 16.00 Uhr
fr 08.00 - 12.00 Uhr
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nebenstelle auch außerhalb der genannten Sprechzeiten liegende Termine zu vereinbaren.
Darüber hinaus werden folgende Fachbereiche weiterhin in Form von Sprechtagen/-stunden ihre Dienstleistungen anbieten:
Sprechtage linksrheinisch
- Gesundheitsamt: Ärztliche Gutachten (Sprechtage mo – do vormittags nach Terminvereinbarung über den „Zentralen Empfang“ in Siegburg, Tel. 02241 – 13 3535), Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz je nach Bedarf 1 – 2 mal wöchentlich (Terminvereinbarung unter Tel. 02226 – 9234 – 0),
- Sozialamt: Beratungen im Bereich Elterngeld/Elternzeit an jedem 2. Donnerstag im Monat in der Zeit 09.00 – 12.00 Uhr
Adresse:
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Nebenstelle Rheinbach
Grabenstr. 39
53359 Rheinbach
Telefon: 02226 – 9234 – 0
Telefax 02226 – 9234 5799
E-Mail: nebenstelle.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de
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