Umgang mit Sprengstoffen

Wer privat Sprengstoffe erwerben und damit umgehen will, bedarf der Erlaubnis der Kreisordnungsbehörde (z. B. Sportschützen zur Munitionsherstellung). Wer gewerblich Sprengstoff erwerben oder damit umgehen möchte, bedarf einer Erlaubnis der Bezirksregierung Köln.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- Bedürfnis für die Notwendigkeit der Erlaubnis
- Fachkunde
- Körperliche Eignung (zur Überprüfung ist ein persönliches Erscheinen bei der Antragsabgabe oder bei der Abholung der erteilten Erlaubnis zwingend notwendig)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- EU-Staatsangehörigkeit
Die Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen. Vor der Lehrgangsteilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisordnungsbehörde erforderlich. Den Antragsvordruck sowie die Anlage zum Antrag können Sie sich hier herunterladen:
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Sie wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und verlängert. Inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen sind möglich.
Ansprechpartner: Herr Fömpe, Tel. 13-3110
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