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bei der Kreispolizeibehörde

» Zentrale Aufgaben: Waffenwesen

Neue Sprechzeiten!

Montag 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag 8:00-11:30 Uhr,
Dienstag und Freitag geschlossen,

sowie nach vorheriger Vereinbarung

Merkblätter

» Hinweise zur sicheren Waffenaufbewahrung

» Hinweise zur Antragsausfüllung

» Feingliederung der Waffenarten

» Hinweis der Waffenarten


Waffenwesen

 



Das Waffenrecht regelt den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen und Schießen, beispielsweise zur Jagd, zum Schießsport, zum Sammeln und zum Selbstschutz. Hierzu ist eine Erlaubnis erforderlich. Zuständig ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde.




Waffenbesitzkarte

Wer Waffen erwerben und besitzen will, bedarf einer Waffenbesitzkarte.

Waffenschein

Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Waffe führt derjenige, der die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

Kleiner Waffenschein

Wer Schreckschuss-, Reizstoff und bestimmte Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB) führen will, bedarf eines Kleinen Waffenscheines („Führen“ s. Erläuterung Waffenschein).

Schieß-Erlaubnisschein

Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

Erlaubnisvoraussetzungen

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
 
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
     
  • persönlich zuverlässig ist
     
  • persönlich geeignet ist (körperlich und geistig)
     
  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
     
  • ein Bedürfnis nachgewiesen hat
     
  • für Waffenschein oder Schießerlaubnis eine Haftpflichtversicherung (1 Mio. € für Personen- und Sachschäden) nachweist

Abweichend hiervon wird für den Kleinen Waffenschein lediglich die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers überprüft, das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.

Hier finden Sie Antragsvordrucke für die Erteilung der verschiedenen Erlaubnisse
 
 
 
 
 
 

Die Erlaubnisse sind gebührenpflichtig.
 
 
Hinweis: Eine Waffenabgabe zur Vernichtung ist nur nach telefonischer Absprache mit Frau Moiser (Tel: 02241/13-2153) möglich.
 
Weitere Infos zum Waffenrecht finden Sie hier.


Ansprechpartner:  Frau Hassel,         Tel. 13-3611
                           Frau Jorzig,          Tel. 13-2725
                           Frau Moiser,         Tel. 13-2153
                           Frau Rödder,        Tel. 13-3463
                           Frau Wiedemann,  Tel. 13-2331
                           Herr Henseler,      Tel. 13-3332