… Sprechzeiten
montags - freitags
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich montags
14.00 Uhr bis 15.45 Uhr
… Abschuss von Kormoranen neu geregelt
Jagd- und Fischereiwesen
Die Bedeutung der Jagd und Fischerei in der Gesellschaft haben sich stetig gewandelt. Aber auch in der heutigen Zivilisationslandschaft erfüllen Jagd und Fischerei für die Allgemeinheit und den Naturhaushalt hinsichtlich der Hege und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wild- und Fischbestandes eine wichtige Aufgabe.
Die Wahrnehmung dieser gesetzlichen Verpflichtung in einem Gebiet wie dem Rhein-Sieg-Kreis, der einen nachhaltigen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hat, ist nicht immer konfliktfrei umzusetzen, da in einem solchen Ballungsraum vielfältige Interessen der Naturnutzung auftreten.
Jagd
Die untere Jagdbehörde hat darüber zu wachen, dass die sich aus den jagdrechtlichen Bestimmungen ergebenden Ge- und Verbote eingehalten werden. Im Kreisgebiet wird die Jagd in rd. 260 Revieren (Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken) mit einer jagdlich nutzbaren Fläche von rd. 85.000 ha. (Gesamtfläche des Kreisgebietes rd. 115.000 ha.) ausgeübt.Während die Eigenjagdbezirke von den jeweiligen Grundeigentümern (Bund, Land Kommunen bzw. privaten Eigentümern) verwaltet werden, sind dies bei den gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaften. In diesen 113 Jagdgenossen- schaften im Kreisgebiet sind alle Grundeigentümer von bejagbaren Flächen (insbesondere von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Flächen) Mitglied. Diese Genossenschaften unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die untere Jagdbehörde.
Im Jagdwesen ist die untere Jagdbehörde grundsätzlicher Ansprechpartner, so unter anderem für die Ablegung der Jägerprüfung, Jagdscheinerteilung (Gebühren) und Erfassung der Jagdausübungs- berechtigten.
Fischerei
Das Fischereirecht ist Landesrecht und in Nordrhein-Westfalen durch das Landesfischereigesetz geregelt. Das Gesetz regelt die Fischerei in stehenden (Seen/großen Teichen) und fließenden Gewässern.
In diesem Bereich ist die Behörde als untere Fischereibehörde u. a. zuständig für die Genehmigung von Fischereipachtverträgen, die Bestellung von amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern, sowie insbesondere für die
Ablegung der Fischerprüfung. Diese Prüfung findet zweimal im Jahr, jeweils Ende Mai und Ende November (derzeit mit rd. 350-400 Prüflingen im Jahr) statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung sowie die Einreichung des Antrages bei der unteren Fischereibehörde, die spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt sein muss.
Für die Erteilung der Fischereischeine ist in den Kreisen ausschließlich die Wohnortgemeinde (Bürgeramt/Ordnungsamt) zuständig.

Ansprechpartner: Ordnungs- und Polizeiverwaltungsamt
In diesem Bereich ist die Behörde als untere Fischereibehörde u. a. zuständig für die Genehmigung von Fischereipachtverträgen, die Bestellung von amtlich verpflichteten Fischereiaufsehern, sowie insbesondere für die
Ablegung der Fischerprüfung. Diese Prüfung findet zweimal im Jahr, jeweils Ende Mai und Ende November (derzeit mit rd. 350-400 Prüflingen im Jahr) statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung sowie die Einreichung des Antrages bei der unteren Fischereibehörde, die spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt sein muss.
Für die Erteilung der Fischereischeine ist in den Kreisen ausschließlich die Wohnortgemeinde (Bürgeramt/Ordnungsamt) zuständig.

Ansprechpartner: Ordnungs- und Polizeiverwaltungsamt
Untere Jagd-/ Fischereibehörde
Herr Marr, Tel. 13-2661
Frau Wagener, Tel. 13-2660