Umschreibung - Halterwechsel
von Fahrzeugen mit bisheriger Zulassung im Rhein-Sieg-Kreises
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder - bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
- Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
- zusätzlich bei Fahrzeugen, die der Pflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll und das Prüfbuch
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters (Original)
- bei Firmen -
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten
Hinweise:
Auf Wunsch kann die Erkennungsnummer geändert werden. In diesem Fall ist/sind auch bei zugelassenen Fahrzeugen das Kennzeichenschild/die Kennzeichenschilder vorzulegen.
Für die Änderung fällt eine erhöhte Verwaltungsgebühr an. Hinzu kommen Kosten für ein neues/neue Kennzeichenschild(er).
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