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Umschreibung - Halterwechsel

von Fahrzeugen mit bisheriger Zulassung im Rhein-Sieg-Kreises

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
     
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
     
  • Kennzeichenschilder - bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
     
  •  Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein / der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
     
  • zusätzlich bei Fahrzeugen, die der Pflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll und das Prüfbuch
     
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
     
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
     
  • Personalausweis oder Pass  der Halterin / des Halters (Original)
     
  • bei Firmen -
    • Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
       
    • juristischen Personen – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
       
  • bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
     
  • bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
     
  • bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten

Hinweise:

Auf Wunsch kann die Erkennungsnummer geändert werden. In diesem Fall ist/sind auch bei zugelassenen Fahrzeugen das Kennzeichenschild/die Kennzeichenschilder vorzulegen.
Für die Änderung fällt eine erhöhte Verwaltungsgebühr an. Hinzu kommen Kosten für ein neues/neue Kennzeichenschild(er).