… Formulare
» Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
» Verlusterklärung
Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern
Bei Verlust / Diebstahl nur eines Schildes, noch vorhandenes Schild mitbringen
- bei Diebstahl - Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde
- bei Verlust - Verlusterklärung der Halterin/des Halters unter kurzer Darlegung der Umstände des Verlustes
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung bereits fällig war und der Zeitpunkt der nächsten Untersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zu ersehen ist
- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters (Original)
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Hinweise:
Bei Verlust/Diebstahl nur eines Schildes, ist das noch vorhandene Schild der Zulassungsbehörde vorzulegen!
Bei Verlust/Diebstahl nur eines Schildes, ist das noch vorhandene Schild der Zulassungsbehörde vorzulegen!
Im Rahmen der zwingend erforderlichen Kennzeichenänderung (es werden neue Kennzeichen vergeben) ist neben der Zulassungsbescheinigung Teil I auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, wenn noch ein gültiger Fahrzeugbrief in der bis zum 30.09.2005 vorgeschriebenen Art vorliegt.
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