A A A

Schriftgröße ändern

Symbol for pages in English



Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern

Bei Verlust / Diebstahl nur eines Schildes, noch vorhandenes Schild mitbringen

  • bei Diebstahl - Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde
     
  • bei Verlust - Verlusterklärung der Halterin/des Halters unter kurzer Darlegung der Umstände des Verlustes
     
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
     
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
     
     
  • gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung bereits fällig war und der Zeitpunkt der nächsten Untersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zu ersehen ist
     
  • Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters (Original)
     
  • bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
 
Hinweise:
Bei Verlust/Diebstahl nur eines Schildes, ist das noch vorhandene Schild der Zulassungsbehörde vorzulegen!

Im Rahmen der zwingend erforderlichen Kennzeichenänderung (es werden neue Kennzeichen vergeben) ist neben der Zulassungsbescheinigung Teil I auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, wenn noch ein gültiger Fahrzeugbrief in der bis zum 30.09.2005 vorgeschriebenen Art vorliegt.