Wiederzulassung

innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises nach Außerbetriebsetzung

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
     
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
     
  • Kennzeichenschilder 
     
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
     
  • gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung bereits fällig war und der Zeitpunkt der nächsten Prüfung nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zu ersehen ist
     
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
     
  • Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters  (Original)
     
  • bei Firmen
    • Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
       
    • juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsbevollmächtigten
       
  • bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
     
  • bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
     
  • bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten