Wiederzulassung
innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises nach Außerbetriebsetzung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
- gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung bereits fällig war und der Zeitpunkt der nächsten Prüfung nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zu ersehen ist
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters (Original)
- bei Firmen
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsbevollmächtigten
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten