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Fahrzeug-Zulassung

Was Sie mitbringen müssen bei:
 
  • Außerbetriebsetzung
  • Anschriftenänderung
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs im Ausland
  • Erwerb eines Neufahrzeuges im Ausland
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Namensänderung
  • Neuzulassung
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saison-Kennzeichen
  • Technische Änderung
  • Umschreibung innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises
  • Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen
  • Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Verlust/Diebstahl des Fahrzeugscheines / der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern
  • Verlust/Diebstahl der Betriebserlaubnis für nicht zulassungs- u. kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (Mofa,Kleinkraftrad)
  • Wiederzulassung auf gleichen Halter
 
  • Gebührenaufstellung

 

Hinweis:

Unabhängig vom Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters oder des Firmensitzes im Rhein-Sieg-Kreis kann die zulassungsrechtliche Maßnahme sowohl bei der Hauptstelle in Siegburg als auch der Außenstelle in Meckenheim vorgenommen werden. Weitere Angaben finden Sie hier.

 

©2009 Rhein-Sieg-Kreis. Letzte Aktualisierung: 30. März 2009
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