Außerbetriebsetzung (Abmeldung/Stilllegung)
Kann auch bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er)
Sollten bereits die seit dem 01.10.2005 gültigen neuen Fahrzeugdokumente ausgestellt sein, ist nur die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen. Allerdings ist zu beachten, dass andere Zulassungsbehörden auch die Zulassungsbescheinigung Teil II verlangen.
Hinweise:
1.
Bei der Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für eine zusätzliche Gebühr von 2,60 € reserviert werden. Achtung!! -die Reservierung des Kennzeichens erfolgt auf das jeweilige Fahrzeug, nicht auf die/den Halter(in)!
2.
Bei der Verwertung/Verschrottung eines Kfz
- der Klasse M1 (Kfz zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz -Pkw) und
- der Klasse N1 (Kfz zur Güterbeförderung mit mind. 4 Rädern und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t -Lkw)
ist der Zulassungsbehörde ein Verwertungsnachweis nach amtlichem Muster vorzulegen. Den Vordruck erhalten Sie beim Verwertungsbetrieb/der Annahmestelle. Er wird auch von dort ausgefüllt.
Erfolgt die Entsorgung im Ausland oder das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt (z. B. spätere Restaurierung u. Verwendung als Oldtimer) ist eine Verbleibserklärung vorzulegen.
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