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Anschriftenänderung

Die Anschrift der Halterin/des Halters eines zulassungspflichtigen Kfz hat sich innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geändert:

                                                                                                                                                                            
Dies ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen, schriftlich oder per mail an strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de !!!
Dies kann aber auch zeitgleich über die Bürgerämter der Gemeinden und Städte des Rhein-Sieg-Kreises bei der Ummeldung geschehen!

Wichtiger Hinweis:
Das heutige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat im Jahre 2008 angeregt, im Zulassungswesen – da wo möglich – unnötige Bürokratie abzubauen. Seit dem verzichtet der Rhein-Sieg-Kreis darauf, in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Kraftfahrzeugschein) die Anschrift gebührenpflichtig zu ändern!

Wer jedoch freiwillig gebührenpflichtig seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern möchte, benötigt dafür folgende Unterlagen:

 Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)

 Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters

 Bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug
und den Originalpersonalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister

 Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt wird zusätzlich zu den o.a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.

Die Gebühren betragen z. Zt. (Stand 08/11) 10,70 €.