… Formulare
Anschriftenänderung
Die Anschrift der Halterin/des Halters eines zulassungspflichtigen Kfz hat sich innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geändert:
Dies ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen, schriftlich oder per mail an strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de !!!
Dies kann aber auch zeitgleich über die Bürgerämter der Gemeinden und Städte des Rhein-Sieg-Kreises bei der Ummeldung geschehen!
Wichtiger Hinweis:
Das heutige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat im Jahre 2008 angeregt, im Zulassungswesen – da wo möglich – unnötige Bürokratie abzubauen. Seit dem verzichtet der Rhein-Sieg-Kreis darauf, in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Kraftfahrzeugschein) die Anschrift gebührenpflichtig zu ändern!
Wer jedoch freiwillig gebührenpflichtig seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern möchte, benötigt dafür folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters
Bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug
und den Originalpersonalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister
Wenn das Anliegen durch Dritte erledigt wird zusätzlich zu den o.a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.
Die Gebühren betragen z. Zt. (Stand 08/11) 10,70 €.
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