Namensänderung
der Halterin/des Halters
kann auch bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt werden
kann auch bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt werden
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters (Original)
- bei Firmen
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- juristischen Personen – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Hinweis:
Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens und bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (s. Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
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