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Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Antrag (Vordruck auch erhältlich beim Straßenverkehrsamt, der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder der Fahrschule)
- Personalausweis oder Pass
- biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
Zusätzlich für die Klassen A, A1, B, BE, M, L und T:
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig.
Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C und CE:
- Augenärztliches Zeugnis / Gutachten auf amtlichem Vordruck (Gültigkeit: 2 Jahre)
Die Untersuchung können Sie von einem Augenarzt, einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner,
einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes
oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
- Ärztliche Eignungsuntersuchung auf amtlichem Vordruck (Gültigkeit: 1 Jahr)
Die Untersuchung können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Ärzte
verfügen in der Regel über die entsprechenden Vordrucke. Falls nicht, erhält Ihr Arzt diese
z. B. beim Deutschen Gemeindeverlag in Stuttgart.
- Bestätigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Zeugnis / Gutachten auf amtlichem Vordruck (Gültigkeit: 2 Jahre)
Die Untersuchung können Sie von einem Augenarzt, einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner,
einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes
oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
- Ärztliche Eignungsuntersuchung auf amtlichem Vordruck (Gültigkeit: 1 Jahr)
Die Untersuchung können Sie von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Ärzte
verfügen in der Regel über die entsprechenden Vordrucke. Falls nicht, erhält Ihr Arzt diese
z. B. beim Deutschen Gemeindeverlag in Stuttgart.
- Bestätigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Leistungspsychologische Untersuchung hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit
- Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde)
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