Neue Fahrerlaubnisklasse „S“ ab dem 01.02.2005
Die Klasse S umfasst dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren,
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einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
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einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren;
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bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Das Mindestalter ist auf 16 Jahre festgelegt.
Damit können ab diesem Datum auch Jugendliche die sogenannten Leichtmobile und Quads fahren. Bislang war das erst ab 18 und nur mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der alten Klasse 3 möglich.
Die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist zwar auf 45 km/h beschränkt, jedoch sind deren Insassen bei der Teilnahme im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Die Quads neigen bei Kurvenfahrt oder abrupten Lenkbewegungen auch bereits bei geringen Geschwindigkeiten zum Kippen und die Leichtmobile weisen bei der passiven Sicherheit eklatante Mängel auf. Einzelheiten hierzu wurden in der ADAC-Motorwelt Ausgabe 12/04 veröffentlicht bzw. können auf der Internetseite des ADAC (www.adac.de/tests) nachgelesen werden.
Hinweis für Inhaber der alten Fahrerlaubnisklassen 1, 1a, 1b, 4 und 5:
Diese Klassen berechtigen nicht zum Führen der oben beschriebenen Fahrzeuge. Sofern diese vor dem 01.01.1989 erworben wurden, haben die Fahrerlaubnisinhaber jedoch die Möglichkeit, ihren alten grauen oder rosa Führerschein in den neuen Karten-Führerschein umzutauschen. Bei der Umstellung in die neuen Klassen wird auch die Fahrerlaubnisklasse „S“ und damit die Berechtigung erteilt, diese Fahrzeuge zu führen.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter den Rufnummern: 02241/ 13-39 39 (rechtsrheinisch) sowie 02225/9409-5016 (linksrheinisch).
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