Gebührenaufstellung
Gebührenübersicht für die Fahrzeug-Zulassung
Für die Durchführung zulassungsrechtlicher Angelegenheiten werden Gebühren erhoben, die anlässlich des Besuches in bar oder mit EC-Karte zu zahlen sind. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Tarif der bundeseinheitlichen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“.
Die nachfolgende Übersicht enthält für häufig vorkommende Geschäftsfälle die Gebührensätze, die im Regelfall zu erheben sind. Besonderheiten und der Umstand, dass mehrere Maßnahmen nebeneinander gebührenrechtlich von Bedeutung sind, konnten wegen ihres Umfanges nicht berücksichtigt werden.
Die Aufstellung kann daher nur als Anhaltspunkt dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die angegebenen Beträge beinhalten die Kosten für Plaketten sowie die für das Kraftfahrt-Bundesamt von hier zu erhebenden und abzuführenden Gebühren. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass weitere Kosten für den Kauf der Kennzeichenschilder anfallen können. Hierfür müssen Sie mit einem Betrag bis zu 20 Euro/ Stück rechnen.
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Wunschkennzeichen
Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung
Kennzeichen freisetzen (zur kurzfristigen Zuteilung für ein anderes Fahrzeug)
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10,20 Euro
12,80 Euro
23,00 Euro
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Zulassung eines Neufahrzeuges
Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach vorübergehender Stilllegung innerhalb SU
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26,30 Euro
11,40 Euro
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Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter innerhalb SU (zugelassen oder stillgelegt)
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18,60 Euro
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Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
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26,80 Euro 28,90 Euro
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Saisonkennzeichen
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26,80 Euro
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Umkennzeichnung
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26,80 Euro
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Zuteilung eines H-Kennzeichens
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26,80 Euro
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Kurzzeitkennzeichen
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10,20 Euro
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Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
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33,30 Euro
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Außerbetriebsetzung
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5,60 Euro
8,20 Euro
10,70 Euro
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Außerbetriebsetzung (mit gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises)
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10,70 Euro
15,80 Euro
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Änderung von Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I / im Fahrzeugschein (Name, Anschrift)
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10,70 Euro
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Änderung technischer Daten (z.B. Nachrüstkat, im Einzelfall zu genehmigende Rad-/ Reifenkombination, Anhängerkupplung)
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11,40 Euro
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Ersatz-Fahrzeugschein (wegen Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit)
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11,40 Euro
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Ersatz-Fahrzeugbrief (wegen Diebstahl, Verlust)
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48,70 Euro
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Verwahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bei Finanzierung oder Leasing
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15,30 Euro
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Sollte im Rahmen der zulassungsrechtlichen Maßnahmen zusätzlich ein Umtausch des bisherigen Fahrzeugbriefes/-scheines in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich sein, erhöht sich die Gebühr um bis zu 13,80 €.
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