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Gebührenaufstellung

Gebührenübersicht für die Fahrzeug-Zulassung


Für die Durchführung zulassungsrechtlicher Angelegenheiten werden Gebühren erhoben, die anlässlich des Besuches in bar oder mit EC-Karte zu zahlen sind. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Tarif der bundeseinheitlichen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“.
Die nachfolgende Übersicht enthält für häufig vorkommende Geschäftsfälle die Gebührensätze, die im Regelfall zu erheben sind. Besonderheiten und der Umstand, dass mehrere Maßnahmen nebeneinander gebührenrechtlich von Bedeutung sind, konnten wegen ihres Umfanges nicht berücksichtigt werden.
Die Aufstellung kann daher nur als Anhaltspunkt dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die angegebenen Beträge beinhalten die Kosten für Plaketten sowie die für das Kraftfahrt-Bundesamt von hier zu erhebenden und abzuführenden Gebühren. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass weitere Kosten für den Kauf der Kennzeichenschilder anfallen können. Hierfür müssen Sie mit einem Betrag bis zu 20 Euro/ Stück rechnen.

 
Wunschkennzeichen
Wunschkennzeichen mit vorheriger Reservierung
Kennzeichen freisetzen (zur kurzfristigen Zuteilung für ein anderes Fahrzeug)
10,20 Euro
12,80 Euro
23,00 Euro

 
Zulassung eines Neufahrzeuges
Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach vorübergehender Stilllegung innerhalb SU

 
 
26,30 Euro
11,40 Euro

 
Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter innerhalb SU (zugelassen oder stillgelegt)

 
 
18,60 Euro

 
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
  • auf den gleichen Halter
     
  • auf einen anderen Halter

 

26,80 Euro
 
28,90 Euro
 
 
Saisonkennzeichen
  • Zuteilung, Widerruf oder Änderung des Betriebszeitraumes

 
 
26,80 Euro
 
 
Umkennzeichnung
  • auf Wunsch, bei Verlust oder Diebstahl
 
 
 
26,80 Euro

 
Zuteilung eines H-Kennzeichens

 
26,80 Euro

 
Kurzzeitkennzeichen

 
10,20 Euro

 
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

 
33,30 Euro

 
Außerbetriebsetzung
  • bei Fahrzeug mit SU-Kennzeichen
    - mit Reservierung für WZ (des gleichen Fahrzeuges) 
  • bei Fahrzeug aus anderem Zulassungsbezirk

 
 
5,60 Euro
8,20 Euro
10,70 Euro

 
Außerbetriebsetzung (mit gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises)
  • bei Fahrzeug mit SU-Kennzeichen
     
  • bei Fahrzeug mit anderem Zulassungsbezirk

 
 
10,70 Euro
 
15,80 Euro

 
Änderung von Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I / im Fahrzeugschein (Name, Anschrift)

 
 
10,70 Euro

 
Änderung technischer Daten (z.B. Nachrüstkat, im Einzelfall zu genehmigende Rad-/ Reifenkombination, Anhängerkupplung)

 
 
11,40 Euro

 
Ersatz-Fahrzeugschein (wegen Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit)

 
11,40 Euro

 
Ersatz-Fahrzeugbrief (wegen Diebstahl, Verlust)

 
48,70 Euro

 
Verwahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bei Finanzierung oder Leasing

 
15,30 Euro

Sollte im Rahmen der zulassungsrechtlichen Maßnahmen zusätzlich ein Umtausch des bisherigen Fahrzeugbriefes/-scheines in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich sein, erhöht sich die Gebühr um bis zu 13,80 €.