Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert alle Radfahrer
Wissenswertes rund ums Fahrrad
Der Rhein-Sieg-Kreis ist einer der landschaftlich reizvollsten Kreise in der Bundesrepublik Deutschland. Er verfügt über ein attraktives Radwegenetz von über 2. 400 km auf abwechslungsreichen Strecken. Sowohl auf separaten Radwegen, verkehrsarmen Straßen oder auch auf Wald- und Wirtschaftswegen lässt sich Radeln, Trekken oder Biken. Die Fortbewegung mit Muskelkraft ist gesund, man bewegt sich an der frischen Luft, was will man mehr?
Alles Schöne hat aber auch seine Schattenseiten, nämlich dann, wenn man sich nicht an die Regeln hält! So auch beim Fahrrad fahren, denn das ist „ganz schön gefährlich“, wenn man
- die Verkehrsregeln nicht beachtet
und/oder
- das Fahrrad nicht den Sicherheitsstandards
entspricht.
Was braucht ein sicheres Fahrrad?
- eine helltönende Klingel oder Glocke
- Halogenstrahler (möglichst mit Standlichtautomatik)
- Reifen mit ausreichendem Profil
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- rutschsichere Pedale mit gelben Reflektoren
- geschlossener Kettenschutz
- gelbe Speichenreflektoren vorne und hinten
- großflächiger Rückstrahler
- Rücklicht (möglichst mit Standlichtautomatik)
- Dynamo *Anmerkung
- bei Kinderfahrrädern möglichst noch einen Abstandhalter.
Die erschreckend hohe Anzahl der Fahrradunfälle in den letzten Jahren haben das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Polizeiinspektion 2 der Kreispolizeibehörde Siegburg veranlasst, gezielt auf die Fahrradfahrer zu achten und durch Aufklärung, Repression, Sanktion von Fehlverhalten mit dazu beizutragen, die Unfälle und deren meist gravierende Folgen zu verringern.
Die Polizeiinspektion 2 verfolgt dieses Anliegen mit Unterstützung des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises mit dem Projekt „bleib fair....im Straßenverkehr.
Weiterhin wird in der Außenstelle des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim in den nächsten Wochen eine informative Ausstellung zu sehen sein, die sich mit dem „sicheren Fahrrad“ ausführlich beschäftigt. Ein besonderes „Highligth“ ist dabei, dass uns ein Original-Rennrad, wie es bei professionellen Radrennen verwand wird, von der Fa. Tri-Sporting-Gala aus Rheinbach zur Verfügung gestellt wurde. In der Ausstellung wird deutlich auf den Unterschied zwischen dem Nutzen eines Rennrades auf abgesperrter Strecke und den Anforderungen an den normalen Nutzer der Straßen, Wege und Plätze hingewiesen.
In Form von Flyern gibt das Straßenverkehrsamt den Fahrradfahrern einige Tipps und Anregungen, um dieser attraktiven und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung eine Stückchen mehr Sicherheit zu geben.
Denken sie bitte daran:
Wenn sie nüchtern und mit Helm fahren, können Sie die Folgewirkungen eines Unfalles drastisch verringern! Auch beim Fahrradfahren gilt deshalb:
Finger weg vom Alkohol, keine Fahrt ohne Kopfschutz!!!
Auch die kleinen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht vergessen werden, seien Sie als Erwachsene in allen Verkehrssituationen immer Vorbild.
Z.B. sind „Zebrastreifen“, Fußgängerüberwege, keine Fahrradwege. Deshalb immer das Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben und den Fußgängerüberweg nicht befahren!
Schiebe- und Greifreifenrollstühle sowie Krankenfahrstühle sind Fußgängern gleichgestellt!!
Hilfreich bei den kleinen Verkehrsteilnehmern kann auch ein hoher bunter Wimpel sein, denn dieser sorgt dafür, dass Kinder auf dem Fahrrad, z.B. hinter parkenden Autos, wahrgenommen werden!
Bitte beachten Sie die Informationen, die Tipps und Anregungen in den neben stehenden Links. Sie sollen helfen, Unfälle möglichst zu vermeiden.
Falls Sie Tipps und Anregungen haben, teilen Sie uns diese bitte unter verkehrssicherheit@rhein-sieg-kreis.de mit.
Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und die von § 1 der Straßenverkehrsordnung verlangte gegenseitige Rücksichtnahme und ständige Vorsicht im Straßenverkehr an den Tag legen, lassen sich die Unfälle mit zum Teil schlimmen Folgewirkungen reduzieren. Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten! Tragen Sie durch vorbildliches Verhalten mit dazu bei, dieses Ziel zu erreichen!
Dieter Siegberg
Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises
* zum Dynamo: Batterieleuchten dürfen nur zusätzlich mitgenommen werden - sie ersetzen nicht die Dynamoanlage. Eine Ausnahme gilt nur bei Rennrädern mit einem Gewicht von bis zu elf Kilogramm, hier reicht eine abnehmbare Batterie- oder Akkubeleuchtung. Diese muss aber auch tagsüber mitgeführt werden!