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Verlust / Diebstahl der Betriebserlaubnis für nicht zulassungs- und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge
- bei Diebstahl
Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde
- bei Verlust
Erklärung der Halterin/des Halters mit kleiner Darlegung der Umstände des Verlustes
Was wird vom Straßenverkehrsamt getan?
-Die Zulassungsbehörde stellt eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (Gebühr 6,10 €) aus, mit der beim Hersteller eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragt werden kann.
Was ist zu tun, wenn es den Fahrzeughersteller nicht mehr gibt?
- sollte der Fahrzeughersteller nicht mehr existieren, müssen Sie mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Fahrzeug zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr. Dieser erstellt ein Gutachten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens erteilt die Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis.
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