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Grünes Kennzeichen


Viele haben sie schon gesehen. Aber nur wenige wissen um die Bedeutung. Die Rede ist von den so genannten "Grünen Kennzeichen". Daher hier einige Erläuterungen.

Grüne Kennzeichen (Schilder mit grüner Schrift auf weißem Grund) führen Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Fahrzeuge:

-Zulassungsfreie Fahrzeuge wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Kräne, Betonpumpen) und Stapler oder Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Boote, Segelflugzeuge) oder Tieren für Sportzwecke (z.B. Pferdesport),

- Zugmaschinen in der Land und Forstwirtschaft die ausschließlich hierfür verwendet werden sowie Anhänger hinter solchen Fahrzeugen,

- Zugmaschinen sowie Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe, solange sie ausschließlich im Schaustellergewerbe verwendet werden. Allerdings gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h,

- Anhänger (aber keine Wohnanhänger), die hinter Lkw/Zugmaschinen mitgeführt werden, und für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Kfz-Steuer auf das Zugfahrzeug entrichtet wird. Es handelt sich in der Regel um Sattelauflieger und/oder Anhänger, die für eine spezielle Verwendung ausgerüstet sind,

Hinweise:
Außer mit grünen Kennzeichen versehene Fahrzeuge gibt es weitere steuerbefreite Fahrzeuge, die trotz Steuerbefreiung normale, also schwarze Kennzeichen, (Schilder in schwarzer Schrift auf weißem Grund) führen. Hierzu zählen u. a. als solche erkennbare Einsatzfahrzeuge der Polizeien, der Feuerwehren und der Rettungsdienste.

Leichtkrafträder erhalten, obwohl steuerbefreit, ebenfalls schwarze Kennzeichen. Ebenso Kraftfahrzeuge, die auf Personen zugelassen sind, die durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind.

 
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Ist dies der Fall gewesen, liegt ein Verstoß gegen Steuergesetze vor, der strafrechtlich verfolgt wird.