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Nach dem Motto: Setz ein Zeichen

Knigge im Straßenverkehr zum Thema „ Das Blinken“
Nach dem Motto: Setz´ ein Zeichen !!!

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert:

Die Grundregel des Straßenverkehrs, die Straßenverkehrsordnung, hat eine einfache und praktische Einrichtung an Fahrzeugen vorgeschrieben, die allen anderen Verkehrsteilnehmern/innen zeigen soll, dass man beabsichtigt, seine Fahrtrichtung zu ändern. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man das den „Blinker“. Fahrräder haben so etwas nicht, dafür kann der/die Fahrer/in  „Handzeichen“ geben.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg, ist besorgt darüber, dass viele Kraftfahrer/innen zunehmend das Blinken vergessen oder in eigener Interpretation der Verkehrsregeln sogar für überflüssig halten. Auch Radfahrer/innen, so seine Beobachtung, wechseln sehr oft die Richtung, ohne dies den übrigen Verkehrsteilnehmern/innen durch Handzeichen anzuzeigen.

Damit, so Siegberg, werden die Vorteile des Blinkens und Zeichengebens, den Verkehr sicherer und flüssiger zu machen, unwirksam. Vielmehr gefährdet man mit diesem Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer/innen.
Oftmals kommt es auch zu Unfällen mit erheblichen Personen- und Sachschäden.

Daneben darf der zusätzliche Schadstoffausstoß, der durch das Verursachte „Stopp and Go“ entsteht, auch nicht unbeachtet bleiben.

Von Überforderung im Straßenverkehr will Siegberg nicht reden, er geht vielmehr davon aus, dass Disziplin- und Gedankenlosigkeit sowie Unwissen Ursache des Fehlverhaltens sind.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises fasst nachstehend die wichtigsten Situationen zusammen, bei denen geblinkt oder Zeichen gegeben werden muss:

Grundsatz:

Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzuzeigen.
Dabei ist es unerheblich, ob andere Verkehrsteilnehmer/innen in der Nähe sind oder man allein auf weiter Flur unterwegs ist.

Überholen:

Vor dem Ausscheren und dem abschließenden Wiedereinordnen ist zu blinken bzw. Zeichen zu geben.

Abbiegen:   abknickende Vorfahrt

abknickende Vorfahrt

Die Absicht abzubiegen ist stets – unerheblich von der Richtung und selbst bei Rückwärts-Fahrmanövern - anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn man abbiegt, um der abknickenden Vorfahrtstraße zu folgen. Aber auch, wenn man die Vorfahrtstraße durch Links- oder Rechtsabbiegen verlässt, ist dies anzuzeigen.

 

120px-Zeichen_209 Auch wenn die Fahrtrichtung durch ein Fahrtrichtungsgebot vorgeschrieben wird, muss das  Abbiegen angekündigt werden.

 


Kreisverkehr: Kreisverkehr_stvo

Kreisverkehre, auch Kreisel genannt, in „Mini, kleiner oder großer Ausführung“ haben gegenüber herkömmlichen Verkehrsknoten den Vorteil, dass sie durch die niedrigen Geschwindigkeiten und die bessere Übersicht verkehrssicherer sind. Auch der Verkehr läuft besser. Leider tritt das aber nicht ein, weil viele Verkehrsteilnehmer/innen beim Verlassen des Kreisverkehrs das Blinken vergessen. Das führt zu unnötigen Wartezeiten beim Einfahren.

MERKE: Beim Einfahren und Befahren des Kreisels nicht blinken; vor dem Verlassen des Kreisels rechtzeitig Blinken.


Fahrstreifen- Jeder Fahrstreifenwechsel ist – entsprechend dem oben
wechsel genannten Grundsatz - rechtzeitig und deutlich
anzuzeigen.


BismarckstrasseMercedes_R_63_AMG

Vorbeifahren an einem Hindernis:Bismarckstrasse

Wer einem Hindernis in seiner Fahrtrichtung ausweichen und
umfahren muss (z.B. parkende Autos oder eine Baustelle), hat dies rechtzeitig und deutlich anzuzeigen.

 

 

Grundstücke, Fußgängerbereich, Verkehrsberuhigter Bereich   vz242  vz325

Wer aus einem

  • Grundstück
  • Fußgängerbereich
  • verkehrsberuhigten Bereich

auf die Straße oder von anderen Straßenteilen (z. B. Radweg) auf die Fahrbahn fahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat dies rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. 

         

Das Straßenverkehrsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer/innen:

Blinken und Zeichen geben nicht vergessen!
Dies schützt Sie und alle Verkehrsteilnehmer/innen und sorgt dafür,
dass der Verkehr sicherer und flüssiger wird.