Fahrradfahren kann teuer werden, muss es aber nicht!
Das Straßenverkehrsamt informiert
„Fahrradfahren kann teuer werden, muss es aber nicht!“
Die Unfallzahlen von Fahrradfahrern sind immer noch besorgniserregend hoch. Leichtsinn, Nichtbeachten von Verkehrsregeln, aber auch Alkohol und Drogen sind Unfallursachen.
Wenn man betrunken mit dem Auto fährt kann es den Führerschein kosten, nimmt man Drogen, egal ob im Straßenverkehr oder bei sonstigen Veranstaltungen, ist der Führerschein ebenfalls in Gefahr. Dass man aber auch als Radlerin/Radler den Führerschein riskiert, wenn man betrunken mit dem Rad unterwegs ist, das ist den „Wenigsten“ bekannt.
Den Führerschein gefährden können Radler schon ab 0,3 ‰. Wenn sie fahruntüchtig sind (Schlangenlinien fahren) oder gar einen Unfall verursachen, droht eine saftige Geldstrafe plus bis zu sieben Punkte in Flensburg.
Hart wird es dann ab 1,6 ‰. Dann wird sofort eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig, die gegebenenfalls mit fachtherapeutischen Maßnahmen rund 2000,-- € kosten kann. Die MPU fordert die ganze Frau/den ganzen Mann. Dies beweist die Statistik, denn danach fallen mehr als ein Drittel der betroffenen durch, sehr oft auch dadurch bedingt, dass sie sich mit dem Problem Alkohol/Drogen und Teilnahme am Straßenverkehr nicht intensiv genug auseinandergesetzt haben.
Das Straßenverkehrsamt rät deshalb:
„Finger weg von Alkohol und Drogen, um die „Mobilität“ nicht einzuschränken.“
Unbelehrbaren Trinkern und Drogenkonsumenten kann die Straßenverkehrsbehörde sogar das Fahrradfahren untersagen.
Was viele auch nicht wissen, es gibt im Bußgeldkatalog sogar eigenständige Tatbereiche für Fahrradfahrer, hier einige Beispiele.