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Warnung vor unseriöser Homepage

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises warnt vor einer irreführenden Internet-Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Vorabreservierung von Wunschkennzeichen.

In den letzen Wochen häufen sich die Klagen bei den Zulassungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg und Meckenheim im Zusammenhang mit Vorabreservierungen von Kennzeichen über das Internetportal von www.strassenverkehrsamt.de. Auf dieser Seite besteht die Möglichkeit deutschlandweit und auch für den Zulassungsbezirk „SU“ ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Allerdings handelt es sich nicht – wie man auf Grund der Bezeichnung vermuten könnte – um eine amtliche Homepage, sondern um die eines privaten Betreibers. Von daher wandert der für diesen „Service“ zu zahlende Betrag von 9,60 € in dessen Taschen. Allerdings hat dieser Betrag nichts mit der bei der Anmeldung des Fahrzeuges zu zahlenden Wunschkennzeichengebühr von 12,80 € zu tun. Diese Gebühr wird trotz der bei den Betreibern bereits gezahlten Reservierungsrechnung fällig.

Der Rhein-Sieg-Kreis hält diese Vorgehensweise für bedenklich. Zusätzlich hat sich herausgestellt, dass dieser „Service“ auch nicht immer zuverlässig ist. Gemeint sind damit die Fälle, in denen der Kunde eine Reservierungsbestätigung erhält, beim Besuch der Zulassungsstelle aber zu hören bekommt, dass dieses Kennzeichen seit längerem bereits vergeben ist. Besonders ärgerlich ist es, wenn über diese Homepage noch Schilder bestellt und teuer bezahlt wurden. Diese taugen dann nur für die Hausbar oder die Garage. Der Rhein-Sieg-Kreis wird alle rechtlichen Schritte nutzen, diese Praxis zu beenden. Auf entsprechende Initiative ist bereits ein Hinweis aufgenommen worden, aus dem sich ergibt, dass es sich nicht um eine behördliche Homepage handelt.

Stattdessen empfehlen wir den zukünftigen Halterinnen und Haltern besser auf dieser Homepage ein Kennzeichen auszuwählen und zu reservieren. Den entsprechenden Link finden Sie unten. Reicht die im Verfahren hinterlegte Frist von 14 Tagen nicht aus, kann auf telefonische oder per e-mail (strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de) ausgesprochene Bitte bis zu 3 Monaten verlängert werden. Die Gebühr für das reservierte Wunschkennzeichen beträgt 12,80 €. Wird das Kennzeichen dann doch nicht gebraucht, ist keine Gebühr zu entrichten.

Auch die auf der beanstandeten Internetseite angegebene „0900-er“Telefonnummer hat mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises nichts zu tun, auch wenn dies den Anschein macht. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, telefonisch Fragen zu Wunschkennzeichen oder der Zulassung von Fahrzeugen zu stellen,


Hinweis für die Zukunft:

Kennzeichenreservierung nur noch über www.rhein-sieg-kreis.de

Telefonisch erreichen Sie die Zulassungsstelle Siegburg unter

02241 / 13 – 3939

und die Außenstelle Meckenheim unter

02225 / 9409-0

Zusätzlich stehen Ihnen weitere Informationen im Internetangebot des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung und Sie haben die Möglichkeit sich per e-mail (strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de) an „Ihr Straßenverkehrsamt“ zu wenden.