Keine höheren Unfallzahlen bei älteren Menschen – Fahrtauglichkeit prüfen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung bleiben mehr ältere Menschen länger mobil und nehmen auch aktiv am Straßenverkehr teil.
„Mit steigendem Lebensalter nimmt die Fahrpraxis zu, und viele Senioren fahren vorsichtiger und vorausschauender als jüngere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Damit sinkt das Unfallrisiko. Auf der anderen Seite können sich altersbedingt mehr oder weniger bemerkte Einschränkungen einschleichen. Dazu gehören zum Beispiel das Sehen und zügige Bemerken von Vorgängen im Straßenverkehr oder verzögertes Bremsen“, beschreibt Dieter Siegberg, Leiter des Kreisstraßenverkehrsamtes die Situation älterer Verkehrsteilnehmenden.
Laut Statistik gab es im Rhein-Sieg-Kreis in 2010 in der Gruppe der Senioren 226 Unfälle, in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 343 Unfälle.
Nichts desto trotz verzichteten im Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2010 insgesamt 205 Personen, vorwiegend Senioren, von sich aus auf die Fahrerlaubnis. Sie gaben ihren Führerschein beim Kreisstraßenverkehrsamt ab.
Wiewohl der Gesetzgeber keine Altersgrenze zur Fahrtauglichkeitsprüfung festgelegt hat, appelliert Siegberg an die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmenden. Zum Schutz der Allgemeinheit und auch zum Selbstschutz sollte das eigene Fahrverhalten auf Sicherheit und Reaktionsvermögen hin überprüft werden.
„Das Kreisstraßenverkehrsamt steht beratend und helfend zur Seite, wenn es um Fragen zur Fahreignung geht“, stellt Siegberg klar.
Ziel ist es auf keinen Fall, die Fahrerlaubnis zu entziehen und ältere Menschen in ihrer Mobilität beschneiden zu wollen. Manchmal kann eine Einschränkung durch Auflagen ausgeglichen werden. In anderen Fällen ist eine gründlichere Prüfung notwendig; dazu können ärztliche Gutachten weiterhelfen, die das Straßenverkehrsamt auch anordnen darf. Möglicherweise muss auch eine Fahrprobe absolviert werden, um über die weitere Fahrerlaubnis zu entscheiden. In bestimmten Fällen ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis notwendig.
In der Praxis des Kreisstraßenverkehrsamtes gibt es Fälle, in denen beispielsweise die Polizei Verkehrsteilnehmer anzeigt, die sich den Straßenverkehr gefährdend verhalten. Auch in diesen Fällen prüft das Kreisstraßenverkehrsamt und ordnet geeignete Maßnahmen an.
Weitere Informationen zur Fahreignung und Fahrerlaubnis gibt es beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Abteilung Fahrerlaubnisse, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-2089, Herr Windscheif, Telefon 02241/13-2017, Herr Sippl, oder Außenstelle Meckenheim, Neuer Markt 50, 53340 Meckenheim, Telefon 02225/94095016, Frau Kalbitz.
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