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» Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
» Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
» Formular Anmeldung zur Geflügelhaltung
» Friedrich-Löffler-Institut: Informationsblatt für Gelügelhalter
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» Formular Anmeldung Rinder-, Schaf- oder Ziegenhaltung
» Formular Anmeldung Geflügelhaltung
» Anmeldung für die Verbringung von Zucht-, Nutz- und Schlachtschweinen
» Klinische Untersuchung von Schweinebeständen
» Begleitschein für die Untersuchung von Wildschweinen auf KSP
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Tiergesundheit
Hierzu gehört zum einen die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen), an denen insbesondere landwirtschaftliche Nutztiere erkranken und die von wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Tierseuchen stellen nach wie vor eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie und nicht zuletzt für den Verbraucher dar.
Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist die Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie die Erfassung der Handelswege. Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen für den Betrieb, ggf. für die Region ergriffen, die über Bestandssperre, Tötungsmaßnahmen, Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bis zum totalen Verbringungsverbot reichen. Um Tierkrankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen, werden im Rahmen staatlicher Überwachungsprogramme regelmäßige Bestandsuntersuchung durchgeführt. Der Verdacht oder Ausbruch einer Seuche ist dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.
Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die im Reiseverkehr nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Bei der gewerblichen Einfuhr besteht eine Meldepflicht beim Veterinäramt. Tiere dürfen aus dem Ausland nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung mitgebracht werden.
SCHWEINEPEST
23.01.2009:
Wildschweinepest nun auch im Rhein-Sieg-Kreis
Große Teile des rechtsrheinischen Kreisgebietes gehören zum „Gefährdeten Bezirk“
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