Tiergesundheit

Zur Tierseuchenbekämpfung zählen verschiedene Tätigkeitsbereiche.

Hierzu gehört zum einen die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen), an denen insbesondere landwirtschaftliche Nutztiere erkranken und die von wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können, sog. Zoonosen, werden überwacht.

Tierseuchen stellen nach wie vor eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie und nicht zuletzt für den Verbraucher dar.

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist die Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie die Erfassung der Handelswege.  Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen für den Betrieb, ggf. für die Region ergriffen, die über Bestandssperre, Tötungsmaßnahmen, Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bis zum totalen Verbringungsverbot reichen. Um Tierkrankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen, werden im Rahmen staatlicher Überwachungsprogramme regelmäßige Bestandsuntersuchung durchgeführt.  Der Verdacht oder Ausbruch einer Seuche ist dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.

Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die im Reiseverkehr nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Bei der gewerblichen Einfuhr besteht eine Meldepflicht beim Veterinäramt. Tiere dürfen aus dem Ausland nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung mitgebracht werden.


Im Bürgerinformationssystem finden Sie weitere Informationen zu:
  • Bienen
  • BSE
  • Geflügel
  • Reiseverkehr mit Tieren
  • Tierausstellung
  • Tierkörperbeseitigung 

 

SCHWEINEPEST

23.01.2009:
Wildschweinepest nun auch im Rhein-Sieg-Kreis
Große Teile des rechtsrheinischen Kreisgebietes gehören zum „Gefährdeten Bezirk“
Weitere Informationen finden Sie hier.


 

BLAUZUNGENKRANKHEIT