Informationen zur Blauzungenkrankheit FÜR LANDWIRTE
Wie erkenne ich die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung mit einer Inkubationszeit bei Rindern zwischen 5 und 14 Tagen. Die Symptome treten in unterschiedlicher Form auf und nicht immer in gleicher Intensität.
Folgende Symptome können auftreten:
Fieber, Schwellungen am Kopf, Lahmheiten mit Schwellungen am Kronsaum.
Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben bei weiterer Melkbarkeit längere Zeit sichtbar.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Nachdem im Jahr 2007 die Blauzungenkrankheit im Rhein-Sieg-Kreis zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei den Klauentierhaltern geführt hat, steht endlich ein Impfstoff zur Verfügung, der Rinder, Schafe und Ziegen wirksam vor der Erkrankung schützen und weitere dramatische Verluste und wirtschaftliche Schäden verhindern soll.
Nachdem die Impfung zunächst verpflichtend war, ist seit 2010 ist die Impfung freiwillig. Es wird dringend angeraten, jedoch weiterhin alle Rinder, Schafe und Ziegen regelmäßig gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen, da eine einmalige Impfung oder Erkrankung nicht lebenslang vor erneuter Erkrankung schützt. Zudem dürfen nur Tiere ins Ausland verbracht werden, die über einen gültigen Impfschutz verfügen.
Es besteht die Möglichkeit, eine Beihilfe für die Impfstoffkosten zu erhalten. Im Gegensatz zu den Schafen und Ziegen müssen Rinder zweimal, im Abstand von 21 bis 28 Tagen, geimpft werden.
Die Durchführung der Impfung obliegt den praktizierenden Tierärzten, die hierzu von den Tierhaltern beauftragt werden müssen. Vorraussetzung für die Impfung ist jedoch, dass der Tierbestand bei der Tierseuchenkasse in Münster und beim hiesigen Veterinäramt registriert ist.
Tierhalter, die Ihrer Meldepflicht bislang noch nicht nachgekommen sind, sollten dies umgehend unter Angabe der Tierart, der Anzahl der gehaltenen Tiere und des Standortes der Haltung nachholen.
Für weitere Rückfragen steht das Veterinäramt unter den Telefon-Nummern: 02241/13-2603 oder 02241/13-2584 zur Verfügung.
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