Tierseuchenbekämpfung

Aufgaben des Veterinäramtes in der Tierseuchenbekämpfung

 
Das Veterinäramt sorgt für Seuchenfreiheit und Tiergesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere im Rhein -Sieg -Kreis. Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch staatlich bekämpfter Tierseuchen.


Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung
Hohe wirtschaftliche Bedeutung
Tiergesundheit, insbesondere Seuchenfreiheit, ist ein wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen.

Anzeige- und Meldepflichten
Als Tierseuche anzeigepflichtig sind 37 besonders gefährliche Tierkrankheiten; eine besondere amtliche Überwachung gilt für das Auftreten weiterer 28 Tierkrankheiten, die meldepflichtig sind.

Vorbeugung
Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen, überwacht das Veterinäramt den Viehhandel im Inland und den Handel mit Tieren und Erzeugnissen mit dem Ausland.

Bekämpfung
Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist die Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Kennzeichnung der einzelnen Tiere sowie die Erfassung der Handelswege. Beim Ausbruch einer Seuche oder beim Verdacht werden verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände amtstierärztlich untersucht und ggf. entsprechende Maßnahmen für den Betrieb, ggf. für die Region ergriffen, die über Bestandssperre, Tötungsmaßnahmen, Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bis zum totalen Verbringungsverbot reichen.

Um Tierkrankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen, werden im Rahmen staatlicher Überwachungsprogramme regelmäßige Bestandsuntersuchungen durchgeführt.

Entschädigungen
Das Veterinäramt bearbeitet Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste nach dem Tierseuchengesetz und der Satzung der Tierseuchenkasse

 

Tätigkeitsbereiche in der Tierseuchenbekämpfung:

 

  • Bekämpfung von Tierseuchen / Tierkrankheiten, u.a.
  1. BVD
  2. BHV1
  3. Schweinepest bei Wildschweinen
  4. BT
  5. Geflügelpest (Aviäre Influenza)
  6. Newcastle disease (Atypische Geflügelpest)
  7. Psittakose
  8. Tuberkulose
  9. Brucellose
  10. Leukose
  11. Aujezky
  12. Paratuberkulose
  13. Faulbrut
  14. Salmonellen
  15. Maul-und Klauenseuche
  • Überwachung von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Reiseverkehr mit Tieren/ Überwachung von Tiertransporten
  • Tierausstellungen
  • Tierkörperbeseitigung

 

Pflichten / Infos für Tierhalter

 

 

Anzeigepflicht / Meldepflicht

Anzeigepflicht:

Bei Ausbruch oder Erscheinungen, die den Ausbruch einer Anzeigepflichtigen Tierseuche befürchten lassen, haben

  • der Besitzer der Tiere oder sein Vertreter
  • jeder, der mit der Aufsicht der Tiere beauftragt ist
  • Hirten, Schäfer, Fischreiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte, Betreiber von Anlagen zur ZUcht, Haltung, Hälterung von Fischen, Transportbegleiter
  • jeder, der berufsmäßig mit Tieren zu tun hat (z.B. Viehhändler, Hufschmiede, Hufpfleger, Tierärzte, etc...)

unverzüglich beim Veterinäramt Anzeige zu machen und die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.

Liste der Anzeigepflichtigen Tierseuchen


Meldepflicht:

Zur Meldung der Meldepflichtigen Tierkrankheiten sind

  • die Veterinäruntersuchungsämter, die Tiergesundheitsämter und sonstige Untersuchungsstellen (Labore)
  • Tierärzte

unverzüglich verpflichtet.

Liste der Meldepflichtigen Tierkrankheiten