Schülerfahrkosten
Informationen rund um das Schülerticket gemäß der Schülerfahrkostenverordnung
Der Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger der Berufskollegs hat gemäß §12 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) festgestellt, dass die wirtschaftlichste Beförderung zur Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Zu diesem Zweck stellt der Schulträger auf Antrag ein Schülerticket zur Verfügung. Anspruch auf ein Schülerticket bzw. die Erstattung von Schülerfahrkosten haben grundsätzlich Vollzeitschüler/innen der/des
- Berufsfachschulen
- Höheren Berufsfachschulen
- Fachoberschulen Klasse 11 und 12 (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
- Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege
- Berufsgrundschuljahres und der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr
- Bezirksfachklassen.
- Arbeitslose, berufsschulpflichtige Schüler/innen
bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100,-- monatlich
Antragsformulare für die Rückerstattung sind im Schulsekretariat des jeweiligen Berufskollegs erhältlich.
Rückfragen werden gerne von der Schulverwaltung beantwortet. Hier ist auch ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Informationen erhältlich.
Tel.: 02241/13-2779 Telefax: 13-2185
Zimmer: A 6.30
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