Schüler BAföG
Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Ausbildungsförderung für Schüler im Schulbereich wird ausnahmslos in Form eines Zuschusses (kein Darlehn) erbracht.
Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a BAföG erfüllt, z.B. nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärtig untergebracht ist.
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Praktika, die in Zusammenhang mit dem Besuch der vorstehend genannten Ausbildungsstätten stehen.
Hinweise:
- BAföG für Studierende an Fachhochschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Universitäten bewilligen die jeweiligen Studentenwerke.
- Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für berufliche Fortbildung, so genanntes Meister-BAföG können beantragt werden bei der Bezirksregierung Köln -Ausbildungsförderung-, Theaterplatz 14, 52062 Aachen.
- Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für Ausbildungen im dualen System (Lehre) werden durch die Agentur für Arbeit bewilligt.
- Das Bildungskreditprogramm bietet eine zusätzliche Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kredites und kann beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt werden.
Antragsformulare sind bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt am Wohnort erhältlich oder können im Internet heruntergeladen werden.
Ansprechpartner im Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) des Rhein-Sieg-Kreises
Die Sachbearbeiter/innen sind für folgende Anfangsbuchstaben des Familiennamens zuständig:
B - F
Frau Kreuzer, 02241/13-3631
G - K
Frau von Auer, 02241/13-3209
L - R
Frau Burchardt, 02241/13-2100
A und S - Z
Frau Finger, 02241/13-2101
Frau Grotklags, 02241/13-3347
Sachgebietsleiterin
Telefax: 02241/13-3266
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Ausbildungsförderung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg