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Frau Aslan, Mitarbeiterin des Schulamtes, zum Übergangsmanagement Schule-Beruf
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Frau Aslan, Mitarbeiterin des Schulamtes, zum Landesförderprogramm "EinTopf"
Bildung & Schule
Zum umfassenden und vielfältigen schulischen Bereich des Rhein-Sieg-Kreises gehören grundsätzlich zwei verschiedene Aufgabenarten:
Das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis nimmt als untere Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen wahr. Für alle übrigen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht unmittelbar zuständig.
Im Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis sind neben den staatlichen Schulaufsichtsbeamten, die primär über pädagogische Fragen und die Lehrerversorgung an den einzelnen Schulen entscheiden (schulfachlicher Bereich), auch Bedienstete des Kreises in der Abteilung Schulaufsicht tätig, deren Aufgabe in erster Linie die verwaltungsfachliche Abwicklung der Aufgaben der Schulaufsicht ist.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Schulträger für die Berufskollegs und Förderschulen mit den Förderschwerpunkten, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Kranke. Die verwaltungsfachliche Aufgabenabwicklung für diese Schulen werden in der Abteilung Schulverwaltung wahrgenommen.
Die Trägerschaft der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (LE) liegt bei den kreisfreien Städten und Gemeinden. Der Landschaftsverband Rheinland unterhält u.a. die Förderschulen mit den Schwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation.
Die kreisfreien Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch Schulträger für alle allgemeinbildenden Schulen wie Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Weitergehende Informationen zu diesen Schulen sind bei der jeweiligen Kommune einzuholen. Das Gesamtangebot aller Schulen im Rhein-Sieg-Kreis ist in einem Schulverzeichnis dargestellt.