Pflegekonferenz
Mitwirkung bei der Sicherung und quantitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen.
Hierzu gehören insbesondere:
Hierzu gehören insbesondere:
- die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
- die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
- die Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure, insbesondere im Bereich Beratung und des Fallmanagements.
Allgemeine Erfahrungsberichte der Heimaufsicht sind regelmäßig in die Beratungen einzubeziehen.
Wissenswertes zum Thema (Zusammensetzung, Beratungsinhalte, Arbeitsweise):
Das Land hat die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen, § 2). Die Angebote sollen den Pflegebedürftigen ortsnah mit hoher Qualität zur Verfügung stehen. Hierzu sollen die Kreise und kreisfreien Städte Pflegekonferenzen einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen, § 5).
Die Kreispflegekonferenz hat sich im März 1997 konstituiert. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern:
Wissenswertes zum Thema (Zusammensetzung, Beratungsinhalte, Arbeitsweise):
Das Land hat die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen, § 2). Die Angebote sollen den Pflegebedürftigen ortsnah mit hoher Qualität zur Verfügung stehen. Hierzu sollen die Kreise und kreisfreien Städte Pflegekonferenzen einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen (Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen, § 5).
Die Kreispflegekonferenz hat sich im März 1997 konstituiert. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern:
- des Rhein-Sieg-Kreises
- der Städte und Gemeinden
- der Pflegekassen
- des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
- der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
- der privatgewerblichen tätigen ambulanten und komplementär Pflegeanbieter
- der privatgewerblichen tätigen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Selbsthilfegruppen - KISS – Rhein-Sieg -
- der kommunalen Seniorenvertretungen
Weitere an der pflegerischen Versorgung beteiligte sachkundige Institutionen werden im Einzelfall hinzugezogen.
Die Protokolle der Sitzungen der Kreispflegekonferenz finden Sie ab 2009 hier:
| 18. Sitzung | 09.09.2009 |
| 19. Sitzung | 18.03.2010 |
| 20. Sitzung | 11.11.2010 |
| 21. Sitzung | 17.11.2011 |
Kontakte:
Geschäftsstelle der Kreispflegekonferenz
Frau Bettina Lübbert
Tel. 02241/ 132829
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