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Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises ist verantwortlich für Angelegenheiten nach dem seit dem 01.01.1992 geltenden Betreuungsgesetz. Die Zuständigkeit der Betreuungsstelle erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.
Im Zusammenwirken mit anderen Behörden und institutionen, wie z. B. den Betreuungsgerichten in Siegburg, Rheinbach, Bonn, Königswinter und Waldbröhl, den im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Betreuungsvereinen (AWO-Betreuungsverein, Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis (ASB), DW-Betreuungsverein, SKF-Betreuungsverein, SKM-Betreuungsverein), sowie den ehrenamtlichen Betreuern, den Berufsbetreuern, den Bevollmächtigten und nicht zuletzt den Betreuten versteht sich die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises als Bindeglied zwischen und den Beteiligten. Sie
- unterstützt die Betroffenen, deren Angehörige und die Betreuer.
- klärt auf im Vorfeld einer gesetzlichen Betreuung, sowie über Vollmachten und Patientenverfügungen.
Die Betreuungsstelle berät über Möglichkeiten der "rechtzeitigen Vorsorge", um eine Betreuung zu vermeiden.
Grundsätzliche Informationen dazu finden Sie in der Kurzinformation "Rechtzeitig Vorsorge treffen"
Zur weitergehenden Aufklärung und Beratung hat die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises eine Informationsmappe unter dem Titel "Rechtzeitig Vorsorge treffen" herausgegeben. In der Informationsmappe werden die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten ausführlich erklärt und mit anschaulichen Beispielen erläutert. Sie erhalten die Informationsmappe kostenlos bei der Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises. Sie kann auch per e-mail angefordert werden.
Die Inhalte der Informationsmappe stehen auch zum Herunterladen zur Verfügung
- Grußwort des Landrates
- Vollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Hinweise auf erteilte Vorsorgeverfügungen
- Was sonst noch für Sie wichtig ist
Außerdem bietet die Betreuungsstelle Informationsveranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu Vorsorge und Betreuungsfragen an. Diese Veranstaltungen sind kostenlos und für alle interessierten Personen offen. Die Termine finden Sie auf dieser Seite.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle richtet sich nach Kommunen.
Ansprechpartner/innen für Ihren Wohnort sind:
Frau Petra van Beek für die Städte Bornheim, Lohmar und Niederkassel
Zimmer A 5.24, Tel.: 02241/13 2285, PC-Fax: 02241/13 4 2285
Frau Sandra Scheidgen für die Städte und Gemeinden Hennef, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Sankt Augustin
Zimmer A 5.23, Tel.: 02241/13 2204, PC-Fax: 02241/13 4 2204
Frau Ellen Kellershoff für die Städte Bad Honnef und Königswinter
Zimmer A 5.24, Tel.: 02241/13 2202, PC-Fax: 02241/13 4 2202
Herr Stefan Kellmer für für die Städte und Gemeinden Eitorf, Siegburg, Troisdorf und Windeck
Zimmer A 5.23, Tel.: 02241/13 2287, PC-Fax: 02241/13 4 2287
Herr Joachim Prinz für die Städte und Gemeinden Alfter, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg, sowie Grundsatzsachbearbeitung
Zimmer A 5.15, Tel.: 02241/13 2288, PC-Fax: 02241/13 4 2288
Die allgemeine Faxnummer lautet 02241/13 3198
Anschrift:
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Betreuungsstelle
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
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