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Hilfen in einer Einrichtung

Hilfen in einer Einrichtung

Sobald Sie einen Heimplatz für sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen gefunden haben, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wenn das Einkommen, das Vermögen , die Leistungen der Pflegekasse und das Pflegewohngeld  zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, können Sie die Gewährung von Hilfen in einer Einrichtung im Heim beim Kreissozialamt beantragen.
  • Einkommen sind alle Einkünfte, wie z.B. Renten, Pensionen, Werks-/Betriebsrenten, Miet- oder Pachteinnahmen, Zinsen, Dividenden usw..
     
  • Vermögen sind z.B. Guthaben auf Giro- oder Sparkonten, Aktiendepots, Fondsanteile, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz u.ä..
     
  • Speziell beim  Pflegewohngeld  ist zubeachten, dass diese Leistung  dem Heim zusteht. Sie profitieren von einer etwaigen Bewilligung in der Form, dass sich Ihre Heimkosten anteilig verringern.

Bei den Hilfen in einer Einrichtung  handelt es sich um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch -Zwölftes Buch- (SGB XII). Weil diese Hilfen grundsätzlich nicht für die Vergangenheit erbracht werden können, ist es wichtig, dass Sie sich vor Heimaufnahme mit dem Kreissozialamt in Verbindung setzen. Ihren Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin finden Sie hier:

 
Ansprechpartner/-in
Buchstaben
Telefon
Zimmer
 
 
 
 
Frau Sommer
Gm-Gz, H,T,V
13-2246
B 5.02
Frau Korte
Fa-Fi, S (ohne St) X,Y
13-2347
B 5.15
Frau Baldus
K,N
13-2348
B 5.08
Frau Schwaebe
E,Ga-Gl, I,J,L,St
13-2343
B 5.08
Frau Schmidt
C, Fj-Fz, M,W
13-3141
B 5.09
Frau Becher
A,B,D
13-2346
B 5.09
Frau Reuter
O,P,Q,R,U,Z
13-2435
B 5.15

Suchen Sie noch einen Heimplatz? Unterwww.rhein-sieg.pflege.net finden Sie eine Liste aller Heime im Rhein-Sieg-Kreis und noch vieles mehr.