Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe richtet sich an behinderte Menschen oder solche, bei denen eine Behinderung einzutreten droht. Durch vielfältige Hilfsangebote soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden (besser) am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können, indem die behinderungsbedingten Folgen gemildert werden.
Die Eingliederungshilfe setzt da ein, wo andere -vorrangig verpflichtete- Leistungsträger wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsverwaltung u.a. nicht oder nicht in vollem Umfang Unterstützung geben können.
Allerdings kann nicht jede Maßnahme durch die Eingliederungshilfe finanziert werden. In erster Linie sind Leistungen möglich, die auf die Erlangung einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung sowie auf eine Sicherung therapeutischer oder medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gerichtet sind.
Kontakte:
Frau Lange, Telefon 02241/13 2822, e-mail: elke.lange@rhein-sieg-kreis.de
Weitere Ansprechpartner/innen für Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Eingliederungshilfe finden Sie im Bürgerinformationssystem bis.rhein-sieg-kreis.de (Anliegen/Eingliederungshilfe).
Informationen über häufig in Anspruch genommene Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie unter
Symbol for pages in English