Hilfen für Kinder mit Behinderungen
Die Leistungen des Kreissozialamtes für Kinder mit Behinderungen beziehen sich auf die Kostenübernahme für Maßnahmen, die in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden können.
Eine Auswahl der am häufigsten gewährten Leistungen für behinderte Kinder finden Sie auf der Seite Eingliederungshilfe.
Besucht Ihr Kind einen der beiden Kindergärten in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises (Sprachheilkindergarten oder heilpädagogischer Kindergarten), ist als Kostenbeteiligung zu dieser Eingliederungshilfemaßnahme ein Kostenbeitrag in Höhe von 2 Euro pro Tag zu entrichten. Auf Antrag kann eine Befreiung von dieser Kostenbeteiligung geprüft werden. Diesen Antrag müssen Sie beim Kreissozialamt stellen.
Besucht Ihr Kind einen der beiden Kindergärten in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises (Sprachheilkindergarten oder heilpädagogischer Kindergarten), ist als Kostenbeteiligung zu dieser Eingliederungshilfemaßnahme ein Kostenbeitrag in Höhe von 2 Euro pro Tag zu entrichten. Auf Antrag kann eine Befreiung von dieser Kostenbeteiligung geprüft werden. Diesen Antrag müssen Sie beim Kreissozialamt stellen.
Ihre/-n zuständigen Ansprechpartner/-in finden Sie im Bürgerinformationssystem bis.rhein-sieg-kreis.de (Anliegen/Sonderkindergarten, Eingliederungshilfe). Durch diese Mitarbeiter/innen erfolgt auch die Prüfung, ob Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages zugemutet werden kann.
Symbol for pages in English