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Elterngeld
Das Bundeselterngeldgesetz (BEEG) dient der Sicherung der Lebensgrundlage im 1. Lebensjahr des Kindes. Durch die Leistung soll das durch die Geburt des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen ersetzt werden. Dadurch soll es jungen Familien erleichtert werden Beruf und Familie zu vereinbaren.
Wer kann Elterngeld erhalten?
- Ihr Kind wurde ab dem 1.1.2007 geboren.
- Ihr Wohnsitz oder Aufenthalt liegt in der BRD.
- Sie leben in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind.
- Sie versorgen und betreuen Ihr Kind.
- Außerdem dürfen Sie nicht oder nicht voll erwerbstätig (unter 30 Wochenstunden) sein.
Wie lange kann man Elterngeld beziehen?
- Die Inanspruchnahme ist längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats Ihres Kindes möglich.
- In der Regel höchstens 12 Monate für ein Elternteil.
- Partnermonate können den Anspruch bis zum 14. Lebensmonat verlängern.
- Eine Verdopplung des Zahlungszeitraums ist bei halbierten Beträgen möglich.
- Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld beider Partner ist möglich.
- Wird in Monaten nach der Geburt Mutterschaftsgeld gezahlt, gelten diese für die Mutter als verbrauchte Anspruchsmonate.
Wie hoch ist das Elterngeld?
- Ersetzt 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 €.
- Beträgt mindestens 300 € bei nicht erwerbstätigen Elternteilen
- Erhöhung für Geringverdiener, Mehrkindfamilien sowie bei Zwillingen und Drillingen
Weitere Einzelheiten können Sie mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar klären.
Ansprechpartner/in | Buchstabe | Telefon | Zimmer |
02241-132131 | B 5.19 | ||
A-D | 02241-132135 | B 5.08 | |
E-H | 02241-132154 | B 5.08 | |
I.J,K,M | 02241-132134 | B 5.17 | |
L,N,O,P,Q,R,T,X-Z | 02241-132157 | B 5.10 | |
S,U,V,W | 02241-132138 | B 5.10 |