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Die Merkzeichen und ihre Bedeutung

Neben den steuerlichen und sonstigen Nachteilsausgleichen können je nach Art und Schwere der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen weitere Vergünstigungen beansprucht werden.

Hierbei wird unterschieden zwischen folgenden Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden:

G erhebliche Gehbehinderung
B ständigen Begleitung
aG außergewöhnliche Gehebhinderung
H Hilflosigkeit
RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Bl Blindheit
Gl Gehörlosigkeit

Wichtiger Hinweis: Rechtsverbindliche Auskünfte zu allen Nachteilsausgleichen können letztendlich nur die jeweils zuständigen Leistungsträger erteilen.

Dies sind

  • in allen Steuerfragen die zuständigen Finanzämter
  • in Fragen des Kündigungsschutzes und zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland / Tel.: 0221-8090 in Köln sowie die örtliche Fürsorgestelle beim Rhein-Sieg-Kreis / Tel 02241-130 und bei der Stadt Troisdorf / Tel. 02241-9000
  • in Angelegenheiten des Wohngeldes erteilen die zuständigen Wohnungsämter weitere Auskunft
  • in Fragen zur Parkberechtigung für die Gemeinden das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, für die Städte, die jeweilige Stadtverwaltung
  • in Fragen der Rundfunkgebührenbefreiung die GEZ in 50656 Köln
  •  In Fragen der unentgeltlichen Beförderung von Begleitpersonen die jeweiligen Verkehrsunternehmer.
  • in Fragen des Blindengeldes und Leistungen für gehörlose Menschen der Landschaftsverband Rheinland / Telefon: 0221-809-63 27 in Köln
     

Ein Informationsblatt zu den Nachteilsausgleichen finden Sie darüberhinaus auch hier im Pdf-Format.

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