Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt.
Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
Wohngeld oder
Kinderzuschlag
erhalten, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen gibt es im Einzelnen? Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
Antworten auf diese Fragen geben Ihnen die Merkblätter:
Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahren
Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspakets
Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung
Gewährung von Lernförderung
Zuschuss zur Mittagsverpflegung
Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe
Die Antragsformulare zu allen Leistungen finden Sie in der Spalte rechts.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter bzw. - wenn Sie SGB XII-Leistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen- an das Sozialamt in der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
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