Sozialticket im Rhein-Sieg-Kreis
MOBILPASSTICKET DERZEIT AUSGESETZT: Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg führt zum 01.03.2012 das Sozialticket – auch Mobilpass genannt – ein. Der Mobilpass berechtigt zum Erwerb vergünstigter Vierer-Tickets und Monatskarten.
Nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss darüber, wer anspruchsberechtigt ist und wo das Mobilticket ausgegeben wird:
| Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Bezug sind von | Ausgebende Stelle |
|---|---|
| Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) |
das zuständige Jobcenter |
| Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII), | die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung |
| Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungegesetz | die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung |
| laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge | Landschaftsverband Rheinland |
Weitere Informationen zum Sozialticket/ Mobilpass des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (derzeit ausgesetzt) erhalten Sie hier.
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