Jugendschutz & Prävention
Bei Kinder- und Jugendschutz denkt man meist an Alkoholverbot in der Gaststätte, Verbot von Rauchen in der Öffentlichkeit und Altersgrenzen im Kino. Das ist der gesetzliche Jugendschutz, formuliert im
Jugendschutzgesetz, in neuer Form seit 1.4.2003. Dazu gibt es nähere Erläuterungen:
Kinder- und Jugendschutz im KJHG ( Kinder- und Jugendhilfegesetz) meint demgegenüber den erzieherischen Jugendschutz, also den Schutz vor Gefährdungen mit pädagogischen Mitteln. Dieses Arbeitsfeld ist weitgehend identisch mit Prävention
Die Fachkräfte der Prävention treffen sich im Rhein-Sieg-Kreis in der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz & Prävention
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