A A A

Schriftgröße ändern

Symbol for pages in English



Adoption

Adoptionsvermittlung ist eine der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die im wesentlichen nicht im SGB VIII, sondern in einem eigenen Gesetz, dem Adoptionsvermittlungsgesetz grundlegend geregelt ist. Adoptionsvermittlung ist einerseits das Zusammenführen von Kindern, die zur Adoption freigegeben sind oder werden sollen mit Adoptionsbewerbern und andererseits auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind anzunehmen oder annehmen zu lassen. Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Wahrgenommen werden kann diese Aufgabe nur durch Adoptionsvermittlungsstellen dieser Ämter, durch eine Adoptionsvermittlungsstelle mehrerer Jugendämter oder durch entsprechende Stellen von Diakonischem Werk, Caritas, AWO oder anderen Organisationen, wenn diese eine Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen haben. Adoptionsvermittlung darf nur durch Fachkräfte betrieben werden

Weitere Fragen werden hier beantwortet:

weitere Fragen beantwortet:

die Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises im Kreishaus in Siegburg
Altena, Aggi: Raum B 4.04, Telefon 13-3122, E-Mail: aggi.altena@rhein-sieg-kreis.de
Kasolowsky, Beate-Luise: Raum B 4.04, Telefon 13-2569, E-Mail: beate.kasolowsky@rhein-sieg-kreis.de