Adoption
Adoptionsvermittlung ist eine der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die im wesentlichen nicht im SGB VIII, sondern in einem eigenen Gesetz, dem Adoptionsvermittlungsgesetz grundlegend geregelt ist. Adoptionsvermittlung ist einerseits das Zusammenführen von Kindern, die zur Adoption freigegeben sind oder werden sollen mit Adoptionsbewerbern und andererseits auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind anzunehmen oder annehmen zu lassen. Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes und des Landesjugendamtes. Wahrgenommen werden kann diese Aufgabe nur durch Adoptionsvermittlungsstellen dieser Ämter, durch eine Adoptionsvermittlungsstelle mehrerer Jugendämter oder durch entsprechende Stellen von Diakonischem Werk, Caritas, AWO oder anderen Organisationen, wenn diese eine Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen haben. Adoptionsvermittlung darf nur durch Fachkräfte betrieben werden
Weitere Fragen werden hier beantwortet:
- Rechtsgrundlagen
- Zielgruppen und Ziele
- Beratung und Information abgebender Eltern
- Entwicklung von Langzeitperspektiven für das Kind
- Bewerberverfahren
- Vermittlung des Kindes
- Begleitung von Adoptivfamilien, deren Kind sich in Adoptionspflege befindet
- Beratung, Information und Begleitung adoptionswilliger Stiefeltern und Verwandter
- Informationen nach der abgeschlossenen Adoption
- Aufhebung der Adoption
weitere Fragen beantwortet:
die Adoptionsvermittlungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises im Kreishaus in Siegburg
Altena, Aggi: Raum B 4.04, Telefon 13-3122, E-Mail: aggi.altena@rhein-sieg-kreis.de
Kasolowsky, Beate-Luise: Raum B 4.04, Telefon 13-2569, E-Mail: beate.kasolowsky@rhein-sieg-kreis.de
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