Heimerziehung
§ 34 beschreibt als eine mögliche Hilfe zur Erziehung "Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen". Heimerziehung ist de facto ein Sammelbegriff für verschiedene Hilfen an einem anderen Lebensort - außerhalb der Herkunftsfamilie - mit Betreuung über Tag und Nacht. Die fachliche Entwicklung hat vielfach zur Auflösung zusammenhängender Heimkomplexe in Angebote dezentraler Wohngruppen geführt. Die Übergänge zu anderen Hilfen zur Erziehung sind fließend. Professionelle Pflegestellen ("Erziehungsstellen") z.B. gelten in einigen Bundesländern als Pflegefamilien (und werden nach den entsprechenden Regelungen jugendhilferechtlich und steuerrechtlich behandelt), während sie in anderen Bundesländern als Form der Heimerziehung betrachtet werden und z.B. eine Betriebserlaubnis benötigen und über Entgelte finanziert werden. Auch zur "Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung" und einigen Formen von Tagesgruppen hin sind die Grenzen fließend.
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