Jugendverbände
Jugendverbände als Ausdruck der Selbstorganisation und Interessenvertretung von jungen Menschen sind vom öffentlichen Träger zu fördern (§ 12 Abs. 1). Ihre Vorschläge sind bei der Besetzung von Jugendhilfeausschüssen angemessen zu berücksichtigen (§ 71 Abs. 1 Pkt. 2). Auf der kommunalen Ebene sind Jugendverbände oft in Stadt- oder Kreisjugendringen zusammengeschlossen, die allerdings unterschiedliche Rechtsformen haben können. Auf der Bundesebene bildet der Deutsche Bundesjugendring das Dach der Jugendverbände
Hier finden sie Informationen zur Arbeit des Kinder- und Jugendring Rhein-Sieg
und des Landesjugendring NRW
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