Kinder- und Jugendhilfestatistik
Gesetzliche Grundlage sind die §§ 98 bis 103 SGB VIII. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) basiert auf einer bundesgesetzlichen Grundlage und erfaßt wesentliche Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Sie wird zumeist als jährliche Erhebung durchgeführt, für die die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und teilweise der freien Jugendhilfe auskunftspflichtig sind. Die Erhebungsergebnisse, die von den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, dienen u.a. der Weiterentwicklung des SGB VIII, der Sozialberichterstattung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, der Jugendhilfeplanung und der sekundäranalytischen Forschung.
Seit 1991 wird die amtliche Erfassung der Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe durch ein reformiertes Erhebungskonzept durchgeführt, das inhaltlich neue Schwerpunkte bei den familienunterstützenden Hilfen setzt und methodisch größtenteils auf Individualerhebungsbögen umgestellt wurde, wodurch einzelfallbezogen erheblich mehr Informationen abgefragt und ausgewertet werden können. Ab 2007 werden die erzieherischen Hilfen in einem Fragebogen erhoben.
Die Erhebung der KJH-Statistik gliedert sich in vier Teile:
Teil I: Hier werden alle erzieherischen Hilfen gemäß der §§ 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII sowie die vorläufigen Schutzmaßnahmen gemäß §§ 42/43 SGB VIII berücksichtigt. Die Erhebungen werden jährlich als Vollerhebung durchgeführt. Darüber hinaus werden die abgeschlossenen Adoptionen und weitere Aufgaben des Jugendamtes (Pflegschaften, Vormundschaften etc.) zusammenfassend gezählt.
Teil II: »Maßnahmen der Jugendarbeit« Diese Teilstatistik erfasst alle vier Jahre die öffentlich geförderten Maßnahmen in den Bereichen Jugendbildung, Kinder- und Jugendfreizeit, internationale Jugendarbeit und Mitarbeiterfortbildung freier Träger für ein Berichtsjahr.
Teil III: »Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe«, sowie seit 2006 Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege wird als Stichtagserhebung zum 31. Dezember jedes Jahre durchgeführt. Die erste Erhebung erfolgte im Jahr 1974 als Sondererhebung und wird regelmäßig seit 1982 durchgeführt.
Teil IV: »Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe« wird jährlich erhoben. Die Erhebung basiert auf der kommunalen und staatlichen Haushaltssystematik und ermöglicht die Darstellung der öffentlichen Ausgaben nach den Leistungsparagraphen des SGB VIII.
Autor dieser Beschreibung: Dr. Matthias Schilling, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Universität Dortmund
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Universität Dortmund
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