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FerienFreizeit Kalender

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Förderung durch das Jugendamt

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Der FerienFreizeitKalender als Datenbank

- Informationen von über 40 Freizeitanbietern -

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche leisten einen wichtigen Beitrag einer vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind ein besonderes Erlebnis mit Gleichaltrigen und vermitteln eine Menge an positiven Erfahrungen. Und natürlich bieten sie einfach auch viel Spaß und Erholung.

Der FerienFreizeitKalender des Kreisjugendamtes informiert über viele interessante Angebote im Bereich Kinder- und Jugendreisen in Nah und Fern.
Zur Datenbank gelangen Sie über die rechte Spalte.

Der Kalender in Papierformat erscheint nicht mehr.

Die Informationen über die Veranstaltungen werden dem Kreisjugendamt von den jeweiligen Trägern übermittelt.
Für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann seitens des Kreisjugendamtes keine Gewähr übernommen werden.

Das zur Verfügung stellen der Informationen im FerienFreizeitKalender durch das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises, ist eine Serviceleistung die in erster Linie der Unterstützung von Jugendverbände und Eltern dient.
Als Träger der Jugendhilfe haben wir weder rechtliche noch personelle Möglichkeiten hier Tests, Kontrollen o. ä. durchzuführen.

Wir sind auf Meldungen von Eltern oder anderen Beteiligten angewiesen um eventuelle „schwarze Schafe“ nicht in unsere Datenbank aufzunehmen oder zu streichen.

Grundsätzlich gilt für die Durchführung von Freizeitmaßnahmen das Vertragsrecht gemäß §§651a-l im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dieses regelt die vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Eltern und dem Veranstalter.

Wenn Sie den Träger der Freizeitmaßnahme nicht kennen und unsicher sind, ob Ihre Tochter oder Ihr Sohn dort gut aufgehoben sind, sprechen Sie mit dem Träger. Lassen Sie sich bei Ihren Fragen an den Träger am besten von Ihrem gesunden Menschenverstand leiten. Kein Träger kann alle Eventualitäten abdecken.

Über das Kreisjugendamt ist übrigens eine Sonderförderung für Sozialhilfeberechtigte oder Arbeitslose bzw. deren Kinder möglich. Der zusätzliche Zuschuss soll Kindern von einkommensschwächeren Familien eine Teilnahme an Freizeiten ermöglichen. Näheres dazu finden Sie in der rechten Spalte unter „Sonderförderung“!
 

 

Für Anbieter von Ferienfreizeiten:

 
Wer als Träger der Jugendarbeit Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche anbietet, kann seine Veranstaltungen im "FerienFreizeitKalender" des Kreisjugendamtes dieser Stelle bekannt machen. Die Aufnahme in den Kalender ist kostenlos. Es können alle Ferienfreizeiten, offene Freizeiten, Stadtranderholungen, Sprachreisen und ähnliche Freizeitangebote, die auch außerhalb der Ferienzeiten stattfinden, gemeldet werden.

Aus der rechten Spalte können Sie ein Word-Formular herunterladen, in dem Sie Angaben zu dem Träger der Maßnahme sowie zu den verschiedenen Angeboten machen können. Ich mache vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich mir bei groben Verletzungen der Mindeststandards durch den Reiseveranstalter vorbehalte, alle Angebote des entsprechenden Veranstalters aus der Datenbank zu löschen.


Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:

- Der Landrat -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
 
Heike Wolff, Telefon 02241/13-3395