Sonderförderung für Ferienfreizeiten und Maßnahmen der internationalen Begegnung
Zuschuss für arbeitslose Jugendliche, Kinder und Jugendliche von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern bzw. Sozialhilfeberechtigten
An
- arbeitslose Jugendliche
- Kinder und Jugendliche von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern bzw. Sozialhilfeberechtigten (Hilfe zum Lebensunterhalt)
wird ein zusätzlicher Kreiszuschuss von maximal 10,80 EUR täglich für Ferienfreizeiten und für Maßnahmen der internationalen Begegnung gewährt.
Gerechnet wird nach folgendem Prinzip:
Teilnehmerbeitrag je Tag max. 14,40 EUR
abzüglich Eigenleistung - 3,60 EUR
= zusätzlicher Zuschuss je Tag max. 10,80 EUR
Der angemessene Eigenanteil und/oder Teilnehmerbeitrag beträgt bei der Förderung 3,60 EUR tgl. (auf das Berechnungsverfahren wird verwiesen)
Viele Veranstalter, die ihre Angebote im FerienFreizeitKalender des Rhein-Sieg-Kreises veröffentlichen, kennen das Antragsverfahren. Das für die Sonderförderung erforderliche Antragsformular finden Sie hier:
Wichtig beim Ausfüllen sind die Unterschrift des Teilnehmers bzw. eines Erziehungsberechtigten und die Bestätigung des Veranstalters über die Höhe des Teilnehmerbeitrages mit Datum, Unterschrift und Stempel.
Der Antrag mit den Kopien des Bewilligungsbescheides des Arbeitsamtes oder des Sozialamtes kann dann direkt über den Träger – oder vom Antragsteller selbst – an das Kreisjugendamt geschickt werden.
Rückfragen beantworten:
Frau Moll – Tel. 02241/13-2683 und
die zuständigen BezirksjugendpflegerInnen:
- für das Jugendhilfezentrum für Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth: Herr Hötger
- für das Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck: Frau Krämer-Bönisch
- für das Jugendhilfezentrum für Alfter, Swisttal und Wachtberg: Herr Weidmann
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