Offene Jugendarbeit - Adressen und Förderrichtlinien
Hier finden Sie die
Jugendzentren und mobilen Angebote im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes
Informationen für Träger der Offenen Jugendarbeit
Die Betriebskostenförderung durch das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises regelt die
- Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben für offener Jugendfreizeitstätten, dabei nimmt sie Bezug auf die
- allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit des Rhein-Sieg-Kreises
Die Antragsformulare finden Sie hier:
Weitere Auskünfte erteilt der/die örtlich zuständige Jugendpfleger/in oder Frau Matthiessen im Kreishaus in Siegburg Telefon: 02241-13-2573
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