Aufgaben Kreisjugendamt
Beratung
- bei Erziehungsfragen
- für Kinder und Jugendliche
- bei Trennung und Scheidung
- zu Unterhaltsfragen
Eingliederungshilfe
Frühe Hilfen
Hilfe zur Erziehung
Hilfe für junge Volljährige
Jugendgerichtshilfe
Kinderschutz
Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor dem Familiengericht
Pflegeeltern und Fachpflegeeltern
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