Ablauf des Feststellungsverfahrens
Den Antragsvordruck für das Feststellungsverfahren können Sie entweder telefonisch über die Hotline des Versorgungsamtes unter der Rufnummer 02241/13 3366 anfordern oder als PdF-Datei herunterladen.
Darüberhinaus kann der Antrag aber auch direkt über das Online-Portal des Landes NRW gestellt werden.
Für eine beschleunigte Durchführung des Feststellungsverfahrens ist es erforderlich, dass Sie den Antragsvordruck vollständig ausfüllen, wobei folgende Angaben unbedingt benötig werden:
- genaue Bezeichnung der vorliegenden Gesundheitsstörungen,
- Name, Anschrift und Fachgebiet der behandelnden Ärzte,
- ggf. Name, Anschrift, Abteilung von Krankenhäuser über Behandlungszeiträume der letzten zwei Jahre,
- ggf. Name, Anschrift und Kostenträger von Reha- oder Kurmaßnahmen der letzten zwei Jahre,
- ggf. Name, Anschrift und Geschäftszeichen der Dienststellen, die bereits eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung in einem Rentenbescheid getroffen haben, und
Besonders wichtig ist Ihre Einverständniserklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Aufgrund Ihrer Angaben werden anschließend von hier die für die weitere Entscheidung relevanten medizinischen Berichte und Gutachten beigezogen.
Besonderer Hinweis: Die Dauer des Feststellungsverfahrens ist im Wesentlichen davon abhängig, wie schnell die erforderlichen Befundunterlagen beigezogen werden können.
Es kann daher sehr hilfreich sein, wenn Sie vorab die beteiligten Ärzte über Ihre Antragstellung in Kenntnis setzen und gleichzeitig um eine zügige Beantwortung der hiesigen Anfrage bitten.
Die beigezogenen medizinischen Befundunterlagen werden anschließend durch den eigenen medizinischen Dienst ausgewertet.
Im Anschluss daran erhalten Sie dann den Feststellungsbescheid.
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, wird ein Schwerbehindertenausweis
ausgestellt.
Bitte bedenken Sie, dass das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises lediglich für
- die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- die Feststellung der erforderlichen weiteren gesundheitlichen Merkmale
- die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises und
- die Ausgabe des Beiblattes für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
zuständig ist.
Um die aus diesen Feststellungen resultierenden weiteren Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich an die jeweils zuständige Stelle wenden.
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